Kundenservice · Rückgabe & Erstattung
Was gilt, wenn eine Lieferung beschädigt ankommt oder nicht Ihren Erwartungen entspricht – und welche gesetzlichen Rechte Sie in der Schweiz haben.
Freiwillige Rückgabe
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten bieten wir Ihnen folgende freiwillige Rückgabemöglichkeit an.
Bitte nehmen Sie für eine Rückgabe vorab über unsere Kontaktseite Kontakt mit uns auf.
Ablauf
Kontrollieren Sie Menge, Holzart und Zustand der Lieferung möglichst bald nach dem Eintreffen.
Melden Sie uns Mängel oder Transportschäden über die Kontaktseite – mit Bestellnummer und nach Möglichkeit Fotos.
Wir sehen uns Ihr Anliegen an und melden uns mit den nächsten Schritten zurück.
Je nach Einzelfall: Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
Gut zu wissen
Brennholz, Pellets und Holzbriketts sind Naturprodukte, deren Zustand sich durch Lagerung, Witterung und Transport verändern kann.
Bereits entladenes Brennholz oder geöffnete Sackware lässt sich aus praktischen Gründen in der Regel nicht zurücknehmen.
Jede Reklamation wird im Einzelfall geprüft. Kontaktieren Sie uns – wir suchen gemeinsam eine passende Lösung.
Häufige Fragen
Nein. Anders als im EU-Recht besteht in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (siehe auch unsere AGB, §10).
Ja. Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten können Sie bestellte Artikel innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag der Lieferung freiwillig zurücksenden. Nehmen Sie dafür bitte vorab über unsere Kontaktseite Kontakt mit uns auf.
Nach Erhalt Ihrer Rücksendung prüfen wir die Ware. Die Rückerstattung erfolgt anschliessend spätestens 20 Tage ab dem Datum der Rücksendung.
Fotografieren Sie den Schaden nach Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Ihrer Bestellnummer über die Kontaktseite. Wir kümmern uns umgehend um eine Lösung.
Melden Sie uns die Abweichung mit Bestellnummer über die Kontaktseite. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung sorgen wir für Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine andere passende Lösung.
Nach Schweizer Recht sind Mängel unverzüglich nach deren Feststellung zu melden (Prüfungs- und Rügepflicht gemäss Art. 201 OR). Je früher Sie sich melden, desto einfacher lässt sich der Fall klären.
Bei einer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung berechtigten Mängelrüge entstehen Ihnen dafür in der Regel keine Kosten. Wer die Versandkosten einer freiwilligen Rückgabe (siehe oben) trägt, teilen wir Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit.
Wir helfen gerne weiter – kontaktieren Sie uns direkt oder werfen Sie einen Blick in unsere häufig gestellten Fragen.
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